Ein Ofen spendet Wärme und Wohlbehagen, doch dieses Wohlbehagen kann schnell zum Unbehagen werden, wenn schadstoffbelastete Rauchgase durch den Kamin entlassen werden. Ob eine Feuerstätte umweltfreundlich oder umweltbelastend wirkt, hängt im wesentlichen von ihrer Bedienung und der Art des Brennstoffes ab.

Welche Brennstoffe sind erlaubt?

Es dürfen nur raucharme Brennstoffe verheizt werden.
Als raucharm sind in der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes folgende Brennstoffe genannt:

Welche Brennstoffe sind nicht erlaubt?

Nicht zulässig ist das Verheizen von Holz, das mit Imprägnierungsmitteln behandelt ist. Auch Papier, Verpackungsmaterial und Abfälle dürfen nicht verheizt werden. Da in kleinen Feuerstätten heute überwiegend Holz zum Einsatz kommt, soll in dieser Seite das Heizen mit Holz behandelt werden.

Holztrocknung

Es darf nur trockenes Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 20% geheizt werden.
Deshalb zunächst einige Hinweise zur Holztrocknung und -lagerung:

Wieviel Feuchtigkeit Holz enthält, hängt von der Trocknungsdauer und -art ab. Folgende Anhaltswerte seien genannt:

Holzfeuchtigkeit und Heizwert

Der Heizwert des Holzes hängt sehr stark von der Holzfeuchtigkeit ab. Je feuchter das Holz ist, umso niedriger ist sein Heizwert. Das im Holz enthaltene Wasser muss bei der Verbrennung verdampft werden. Und da zum Wasser verdampfen bekanntlich viel Energie notwendig ist, geht mit steigendem Wassergehalt des Holzes immer mehr der enthaltenen Energie dafür verloren. Feuchtes Holz zu verbrennen ist aber nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch schädlich. Durch den hohen Wassergehalt ist die Verbrennungstemperatur niedriger – verstärkte Ruß- und Teerbildung, Gefahr der Kaminversottung und starke Zunahme schädlicher Emissionen sind die Folgen.